Einleitung
Die aktuell laufenden öffentlichen Beteiligungsverfahren für die Aufstellung der 25. Änderung des F-Plans Seemoorweg sowie die Aufstellung der 5. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 Seemoorweg möchte das Klimabündnis Halstenbek zum Anlass nehmen, vorab einige grundsätzliche Anmerkungen zu derartigen Maßnahmen zu machen.
Der menschengemachte Klimawandel ist für uns alle mittlerweile deutlich spürbar und wahrnehmbar. Die Häufigkeit von Unwetterereignissen mit zum Teil dramatischen Folgen für Menschen, Natur und Infrastruktur nimmt erheblich zu. Jahr für Jahr werden weltweit an Land und in den Ozeanen neue Temperaturrekorde mit unabsehbaren Folgen für die Zukunft registriert. Um die globalen und nationalen Ziele im Hinblick auf den Klimawandel zu erreichen, ist es daher notwendig, dass möglichst auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen klimaschädliche Projekte unterlassen werden und in den Klimaschutz investiert wird. Initiiert durch das Klimabündnis Halstenbek hat die Gemeinde im Januar 2022 parteiübergreifend beschlossen, einen Klimaaktionsplan zur Erreichung der Klimaneutralität für Halstenbek bis 2030 zu erstellen. Auch wenn dieser Klimaaktionsplan noch nicht vorliegt, erwarten wir bei allen zukünftigen öffentlichen und gewerblichen Bauprojekten in Halstenbek, dass das Thema Klimaschutz im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsverfahren entsprechend seiner Bedeutung Berücksichtigung findet. Das bedeutet auch, dass gegebenenfalls Alternativlösungen oder zusätzliche Maßnahmen vorgelegt und geprüft werden müssen, um schädliche Auswirkungen auf das Klima auszuschließen oder mindestens auf ein unvermeidbares Minimum zu reduzieren.
Nun konkret die Anmerkungen des Klimabündnis Halstenbek zu den beiden Beteiligungsverfahren zur geplanten Standorterweiterung von Küchen Aktuell:
Grundsätzlich begrüßt das Klimabündnis Halstenbek die Absicht von Küchen Aktuell, in den Standort Halstenbek zu investieren und weiterhin einer der wichtigen Anbieter, Arbeitgeber und Gewerbesteuerzahler in der Wohnmeile Halstenbek zu bleiben. Wir würden uns sehr dabei wünschen, dass diese Investitionsmaßnahme ein erstes positives Beispiel in Halstenbek wird, dass alle an Planung und Genehmigung Beteiligten gemeinsam daran arbeiten, die negativen Auswirkungen dieses Projekts auf das Klima auf ein unvermeidbares Minimum zu reduzieren.
Scoping-Unterlage
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14.2.1.2 Schutzgut Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt
Der Schutz der Natur ist essenzieller Bestandteil von aktivem Klimaschutz. Aus diesem Grund wird insbesondere die geplante „Entnahme“ des in dem Plangebiet vorhandenen 35m langen Knicks und diverser, durch die Halstenbeker Baumschutzsatzung geschützter großer Bäume äußerst kritisch gesehen. Die beschriebenen Ersatzmaßnahmen können diese „Entnahme“ über viele Jahre nicht ansatzweise kompensieren.
Die im Scoping Dokument unter 14.1.3 zu findende Bemerkung
In diesem Rahmen ist vonseiten des Vorhabenträgers eine Erweiterung in westliche Richtung als einzige wirtschaftlich vertretbare und räumlich realisierbare Lösung ermittelt worden.
reicht als Begründung für einen derart gravierenden Eingriff auf keinen Fall aus.
Knicks sind durch § 21 Abs. 1 des Landesnaturschutzgesetzes vom 24. Juni 2016 als gesetzlich geschützte Biotope definiert und in Zusammenhang mit dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 30) ist die Beseitigung eines Biotops verboten. Knicks sind für das lokale Klima, Wasserhaushalt und Landschaftsbild unerlässlich und prägen das Ortsbild in Halstenbek.
Aus Sicht des Klimabündnis Halstenbek ist transparent darzustellen, ob und in welcher Form eine Prüfung und Bewertung von Alternativen zu dem vorgesehenen Projektumfang (Reduzierung der Flächen) und der Ausführung (z.B. teilweise Aufstockung des Bestandsgebäudes, Verschiebung des Anbaus in nördliche Richtung o.ä.) stattgefunden hat. Bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit sind die Ausgleichsmaßnahmen mit einzubeziehen.
Weiter ist zu erläutern, worin genau das gesetzlich erforderliche übergeordnete Interesse der Gemeinde Halstenbek für die Beseitigung des Knicks besteht.
Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB
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B. Festsetzungen zur Grünordnung
1.2 [neu]
Hier sollten auch konkrete Maßnahmen und Verantwortlichkeit im Hinblick auf den Knickschutz und die Knickpflege aufgenommen werden (s. auch: Gesetzliche Grundlage für den Knickschutz des BUND SH).
2.2 [neu]
Hier sollte die Anpflanzung trockenheits- und hitzeresistenterer Baumarten geprüft werden.
2.4 [alt]
Im Rahmen dieser Änderung sollte auch diese Festlegung für den Bestand dahingehend geändert werden, dass die gesamte, bereits vorhandene Dachfläche zusätzlich zur Nutzung als Gründach mit einer Anlage für Nutzung von Photovoltaik bzw. Solarthermie zu versehen ist.
2.5 [neu]
siehe Punkt 2.4
Stellplätze und Stellplatzanlagen
Zur Förderung der E-Mobilität sind auf dem Gebiet der Gemeinde Halstenbek dringend zusätzliche Ladestationen erforderlich. Im Rahmen der hier geplanten Maßnahme sollten entsprechende Schnellladestationen für PKW sowie Lademöglichkeiten für E-Bikes berücksichtigt werden.
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Hier gibt es diese Stellungnahme als PDF.